Schmerzen äußerlich behandeln


Pflaster und Co. richtig anwenden
Schmerzen äußerlich behandeln
ESB Professional/Shutterstock.com
Bei kleineren Gelenk- und Sportverletzungen hat sich die äußerliche Behandlung der Schmerzen gut bewährt.

Bei Schmerzen helfen nicht nur Tabletten. Leichte bis mittelstarke Schmerzen lassen sich mit rezeptfreien Cremes oder Gelen gut behandeln. Was es bei der äußerlichen Anwendung von Schmerzmitteln zu beachten gilt, weiß die Bundesapothekerkammer.

Haut muss unverletzt sein

Die äußerliche Anwendung von Schmerzmitteln ist vor allem empfehlenswert, wenn Gelenke weh tun oder wenn stumpfe Verletzungen wie Prellungen die Schmerzen hervorrufen. Einige äußerlich angewendete Präparate enthalten die gleichen schmerzstillenden Arzneistoffe wie Tabletten, zum Beispiel Ibuprofen oder Diclofenac. „Nebenwirkungen treten in der Regel nur auf, wenn die Medikamente über einen längeren Zeitraum oder großflächig aufgetragen werden“, erklärt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Wenn sich die Beschwerden nach ein bis zwei Wochen nicht merklich bessern, sollte man aber einen Arzt aufsuchen.“ Wer pflanzliche Wirkstoffe bevorzugt, kann bei Schmerzen zu Präparaten mit Beinwell- oder Arnikaextrakten greifen.

Tragen Sie äußerlich anzuwendende Schmerzmittel grundsätzlich nur auf unverletzte Haut auf. Sie können den schmerzlindernden Effekt verstärken, indem sie das Mittel sanft in die Haut einreiben oder einmassieren. Gele wirken zusätzlich kühlend, das kann bei Sportverletzungen angenehm sein. Cremes haben einen hautpflegenden Effekt.

Mit Pflastern gegen starke Schmerzen

Auch starke Schmerzen können Sie über die Haut lindern. Dazu dienen stark schmerzstillende Wirkstoffpflaster, die Sie auf die Haut aufkleben und erst nach einigen Tagen entsprechend der Anweisung des Arztes erneuern. Kleben Sie die Wirkstoffpflaster immer auf intakte, unbehaarte Haut. Die enthaltenen Arzneistoffe gelangen über die Haut langsam, aber konstant ins Blut und lindern so Schmerzen im ganzen Körper.

Die rezeptpflichtigen Wirkstoffpflaster dürfen in der Regel nicht zerschnitten werden, denn dann droht eine Überdosierung. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Klebeseite des Wirkstoffpflasters nicht mit den Fingern berühren und nur zusammengefaltet entsorgen.

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